Vorstand / Kontakt
Appenzell Innerrhoder
Kantonalschützenverband
AIKSV - Wir haben ein Ziel!
Vorname, Name
 Funktion
Wahljahr
Email/tel
 Sepp Rusch
 Hostet 5
 9050 Appenzell
 Präsident
 OMMK
 Webmaster
 
 1998
 
 P: sepp.rusch(at)cybercity.ch 
 G: sepp.rusch(at)appvers.ch
 P: 071/787 41 26
 G: 071/788 08 90 (93 direkt)
 N: 079/543 06 60
 Jonny Dörig
 Kronenhalde 3
 9058 Brülisau
 Sekretär
 2001
 jonny.doerig(at)bluewin.ch
 P: 071/797 00 90
 G: 00423 377 13 18
 N: 079/204 31 24
 Peter Leupin
 Blumenwies 2
 9056 Gais
 Chef Finanzen
 2006
 leupin(at)mhs.ch
 P: 071/787 37 50
 G: 071/314 70 93
 N: 079/457 50 56
 René Streule
 Obere Lauften
 Lauftenstrasse 4
 9050 Appenzell
 Chef Freie Schiessen
 Chef Stiche
 2005
 rene.streule(at)bluewin.ch
 P: 071/787 53 91
 G: 071/788 01 05
 N: 079/283 97 44
 Franz Wetter
 Neuhüsli 16
 9050 Appenzell-Eggerstanden
 Chef Nachwuchs
 Vizepräsident
 2010
 fahrschulewetter(at)gmail.com
 P: 071/787 43 80
 N: 079/436 25 20
 Manfred Koller
 Lindenheimat
 Lindenstrasse 5
 9050 Appenzell Enggenhütten
 Chef Feldschiessen
 Kranzkartenverwalter
 2007
 koller.manfred(at)bluewin.ch 
 P: 071/787 13 41
 N: 079/456 71 38
 Christian Steinmann
 Wislistr. 12
 9442 Berneck
 Chef Gruppenmeisterschaft
 2007
 steini62(at)bluewin.ch
 P: 071/744 94 04
 G: 071/727 55 48
 N: 078/607 96 90
Mitglieder und Zuteilung Kantonale
Schiesskommission
 
 2012
 
Hier geht es weiter.\n"; } else { echo "Leider nein.
Gehen Sie zurück, und versuchen es nocheinmal.\n"; } ?>
Wichtige Infos zum Waffengesetz
Die Inkraftsetzung des neuen Waffengesetzes erfolgt voraussichtlich am 12.12.2008. Bereits verfügbar ist das Bestellformular für den Europäischen Waffenpass (EFWP).

Dieser wird nur benötigt, wenn Sportgeräte (ohne Druckluft-Sportgeräte) vorübergehend im grenzüberschreitenden Reiseverkehr in ein Schengen-Land verbracht werden sollen. Jeder Kanton regelt die Ausstellung des EFWP eigenständig.

Dem Gesuch an das Waffenbüro des Wohnortkantons sind beizulegen:

Der EFWK ist fünf Jahre gültig; er kann 2x um zwei Jahre verlängert werden. Es ist mit Kosten von Fr. 150.- zu rechnen. Trotz einer gewissen Vereinheitlichung der Vorschriften in den Schengen-Staaten sind bei jeder Reise ins Ausland die jeweiligen Einfuhrbedingungen des Schengen-Staates zu beachten, der besucht oder durchreist wird. Im EFWP können insgesamt 13 Waffen eingetragen werden; d.h. es sind für die Anmeldung nötigenfalls mehrere Bestellformulare zu verwenden.
Dokumentationen/Gesetze/ Verordnungen/ Berichte/Anhänge zum WG
Schlussbericht der Arbeitsgruppe
Ordonanzwaffen des VBS
Formular Europ. Feuerwaffenpass
Anhänge zum Schlussbericht Info-Link kant. Waffenbüros  
Wichtige Infos des AIKSV
zur Nachmeldung von Feuerwaffen
Stellungnahme des SSV
 
Bundesgesetz Waffen,
Waffenzubehör, Munition
Verordnungen
Schengen/Dublin
Verordnung Waffen,
Waffenzubehör, Munition
Broschüre
Waffenrecht
VVA Infos und Neuerungen 2009
Nachmeldung von Feuerwaffen
Meldeadresse:
Polizeikommando AI
unteres Ziel 20
9050 Appenzell
Meldeformular
von Feuerwaffen
Ansprechperson
 für Fragen und Auskünfte:
Andreas Senn 071/788 97 00
!! Das Wichtigste in Kürze !!
Die Nachmeldung hat bis innert Jahresfrist nach Inkraftreten der Gesetztesrevison zu erfolgen.
folgende Feurwaffen oder deren wesentlichen Bestandteile sind bis zu melden:

einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre sowie Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern und folgende Handrepetiergewehre
Ordonnanzrepetiergewehre (Karabiner 11, Langgewehr 11und Karabiner 31)
Sportgewehre, für die in der Schweiz übliche Militärkalibermuniton oder Sportkalibermunition, wie Standardgewehre mit einem Verschlussrepetiersystem;
Jagdwaffen, die nach der eidgenössischen Jagdgesetzgebung für die Jagd zugelassen sind.
Sportgewehre, die für nationale und internationale wettbewerbe des jagd-sportlichen Schiessens zugelassen sind.
Folgende Fälle sind von der Meldepflicht ausgenommen:
Feurwaffen oder deren wesentlichen Bestandteile, die direkt bei einem Waffenhändler erworben worden sind.
Oronnanzwaffen, die direkt von der Militärverwaltung zu Eigentum abgegeben worden sind
(Karabiner 31, Sturmgewehre 57 und 90, Pistole 49 und 75)
Folgende Fälle unterliegen keiner Meldepflicht:
Waffen, die mit einer Ausnahmebewilligung erworben worden sind;
Waffen, die mit einem Waffenerwerbsschein erworben worden sind.
Die wichtigsten Änderungen !!
Merkblatt Waffenrecht
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